Der Rechtsanwalt wird sich im Rahmen der ersten Konsultation vorrangig mit Ihrem Rechtsproblem befassen und nicht sofort mit seiner Kostennote ins Haus fallen. Wenn die Höhe der entstehenden Rechtsanwaltsgebühren für Sie von besonderer Wichtigkeit ist, sprechen Sie den Rechtsanwalt einfach sofort und gezielt darauf an. Er wird Ihnen die richtige und ausführliche Auskunft geben.

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Rechtsanwaltsvergütung

Nicht nur die Tätigkeit des Rechtsanwaltes verursacht in aller Regel Kosten. Diese sind für die Rechtsanwaltschaft gesetzlich geregelt. Sie finden die entsprechenden Vorschriften im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dazu erlassenen Vergütungsverzeichnis (VV RVG). Für die häufigsten Fälle (die Tätigkeit des Rechtsanwaltes auf dem Gebiet des Zivilrechtes einschließlich Arbeit- und Familienrecht) regelt § 13 RVG die Abhängigkeit der Gebühren von dem Gegenstandswert oder Streitwert.

Gerichtskosten

In Zivilsachen ist die Vergütung demnach streitwertabhängig, d.h. das Gericht setzt auf Antrag oder von Amts wegen einen Streitwert fest, für den das wirtschaftliche Interesse der Parteien am Streitgegenstand maßgeblich ist. Nach diesem Streitwert richten sich die Vergütungsansprüche, im Übrigen auch die gerichtlichen Gebühren. Die gerichtlichen Kosten und Gebühren sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Anlage 2 zum GKG enthält eine Aufstellung der Gerichtskosten in Abhängigkeit des Streitwerts.

Hinweis:

Die auf dieser Webseite (rechtsanwalt-domel.de/informationen/kosten-gebuehren-a/) eingebetteten Links gehören zum Projekt Gesetze im Internet des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz. Für alle auf der Webseite gesetze-im-internet.de bereitgestellten Informationen kann die Aktualität und Richtigkeit der Angaben nicht garantiert werden.

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